Förderung

Staatliche Fördermittel für Ihre neue Heizung im Raum Hüttlingen, Aalen, Ellwangen und Abtsgmünd.

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Staatliche Förderprogramme für Ihre neue Heizungsanlage

Nutzen Sie staatliche Fördermaßnahmen und sparen Sie bei der Erneuerung Ihrer Heizungsanlage bares Geld.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue, aber weiterhin attraktive Förderbedingungen für effiziente Gebäude (BEG).Für Ihre neue klimafreundliche Heizung kommen diese Förderung in Frage:

  • 30 % Grundförderung
    Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten bis maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit.
  • + Einkommensbonus
    – 40 % Förderung bei Haushaltseinkommen bis zu 30.000 Euro
    (zu versteuerndes Einkommen pro Jahr und Haushalt)
    – 30 % Förderung bei Haushaltseinkommen bis zu 40.000 Euro
    (zu versteuerndes Einkommen pro Jahr und Haushalt)
    – 10 % Förderung bei Haushaltseinkommen bis zu 50.000 Euro
    (zu versteuerndes Einkommen pro Jahr und Haushalt)
    Für Familien mit Kindern unter 14 Jahren erhöht sich die oben genannte Bemessungsgrenze um jeweils 10.000 Euro.
  • + bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus
    Diesen Bonus können selbstnutzende Eigentümer beantragen, wenn sie den Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen planen. Diese Förderung sinkt erstmals zum 1.2.2027, danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte – entfällt ab 2028 vollständig.

Jetzt handeln lohnt sich.
Wer früh plant, sichert sich die Förderungen. Wichtig dafür ist die passende Technik und eine Antragsstellung vor Projektbeginn.Wir prüfen Ihre individuelle Situation und beraten Sie persönlich, damit Sie die für Sie maximale Förderung ausschöpfen können.

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